Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG (Directors’ Dealings)
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands, sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie bestimmte Personen, die in einer engen Beziehung zu den Vorgenannten stehen, sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich verpflichtet, Erwerb und Veräußerungen von Bilfinger Berger Aktien und von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, ab einem Betrag von mehr als 5 T€ im Kalenderjahr gegenüber der Bilfinger Berger AG offenzulegen. Mitteilungen über entsprechende Geschäfte werden hier unverzüglich veröffentlicht.
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat besitzen keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die zusammen direkt oder indirekt mehr als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegeben Aktien ausmachen.
